Es geht den Igeln von Jahr zu Jahr schlechter: Die Bestände sind in Deutschland und Bayern spürbar zurückgegangen, der Braunbrustigel steht bereits auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Damit diese und andere bedrohte Arten nicht weiter verschwinden, braucht es mehr als nur Reden, es braucht konkrete Maßnahmen vor Ort. Unsere Kreistagsfraktion B90/DIE GRÜNEN hat deshalb gemeinsam mit Kreisrat Walter Stadelmann (ödp) einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung gestellt, welcher Mährobotern im gesamten Landkreis Nürnberger Land eine Nachtruhe verordnen soll und so Igel, aber auch andere kleine Wirbeltiere besser schützt.
Mähroboter gefährden nachtaktive Kleintiere erheblich. Igel rollen sich bei Gefahr typischerweise zusammen, statt zu flüchten – gegenüber den rotierenden Messern der Geräte bietet das keinen Schutz, und auch moderne Sensorik erkennt die Tiere oft nicht zuverlässig.
Entscheidend für das Verständnis: Bereits heute verbietet § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, besonders geschützte Wildtiere wie den Igel zu verletzen oder zu töten – unabhängig davon, wodurch. Die beantragte Allgemeinverfügung schafft also keine neue Pflicht, sondern konkretisiert das bestehende Verbot zu einer klaren, zeitlich festen und damit vollziehbaren Regel. Die Untere Naturschutzbehörde ist ohnehin gesetzlich verpflichtet, dessen Einhaltung zu überwachen –Landrat Armin Kroder wird mittels des Antrags gebeten, als Leiter der Unteren Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung zu prüfen und zu erlassen: monatsgestaffelte Ausschlusszeiten für den Mähroboter-Betrieb, orientiert an Dämmerung und Nacht (z. B. Mai 20:00–06:20 Uhr, Juli 20:20–06:15 Uhr). Tagsüber bleibt der Betrieb uneingeschränkt möglich, ebenso in geschlossenen Räumen und auf Gründächern. Eine vierwöchige Übergangsfrist gibt ausreichend Zeit zur Umprogrammierung.
Vergleichbare Regelungen bestehen bereits in den Landkreisen Schwandorf und Neumarkt i.d.OPf. sowie in Erlangen und Regensburg. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises hat bislang keine grundsätzlichen Bedenken signalisiert. Wesentliche Mehrkosten entstehen nicht.
Unser Antrag zeigt, wie sich bestehendes Artenschutzrecht direkt vor der eigenen Haustür praktisch anwendbar machen lässt – mit einer klaren Regelung ohne spürbare Belastung für Bürgerinnen und Bürger. Gerade in Kommunen mit vielen Gärten wie Feucht und Moosbach kann das einen echten Unterschied für die heimische Tierwelt machen.
Andreas Sperling