Anträge 2020-2026

Anfrage zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Anfrage zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Markt Feucht ab dem Schuljahr 2026/2027

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Marktgemeinderat Feucht bitte ich Sie freundlich um die Zusendung folgender Informationen im Zusammenhang mit dem ab 1. August 2026 geltenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder:

1. Tatsächlich nachgefragte Betreuungsplätze

Bitte teilen Sie uns für die Schuljahre
– 2026/2027
– 2027/2028
– 2028/2029
– 2029/2030

mit, von wie vielen tatsächlich nachgefragten Betreuungsplätzen für Grundschulkinder der Markt Feucht jeweils ausgeht.

Wir bitten dabei um:
– die absolute Zahl der voraussichtlichen Betreuungsplätze,
– sowie den relativen Anteil in Prozent (100 % = alle Kinder mit Anspruch auf Ganztagsbetreuung gemäß der gesetzlichen Regelung).

2. Träger und Platzkapazitäten

Bitte führen Sie auf:
– Welche Träger jeweils in welchem Schuljahr in Feucht Betreuungsplätze zur Verfügung stellen werden.
– Die Anzahl der planbaren bzw. zugesagten Plätze pro Träger und Schuljahr.

3. Ressourcenlage der Träger

– Sind die benötigten Kapazitäten (Räume, Personal, Finanzmittel) aus Sicht des Marktes Feucht bei den Trägern bereits gesichert oder geplant?
– Welche konkreten Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang bekannt bzw. bereits angestoßen?

4. Eigene Bautätigkeiten des Marktes Feucht

– Mit welchen Bautätigkeiten in eigener Bauträgerschaft rechnet der Markt Feucht zur Sicherstellung der Betreuungskapazitäten?
– Zu welchen Zeitpunkten sind diese Maßnahmen geplant oder vorgesehen?
– Welche Förderprogramme stehen nach heutiger Einschätzung zur Verfügung oder wurden bereits beantragt?

5. Zeithorizont der Beantwortung

Wir bitten um eine Rückmeldung innerhalb der kommenden 30 Tage, soweit dies mit den verfügbaren Ressourcen des Hauses vereinbar ist.

Uns ist bewusst, dass einzelne Punkte dieser Anfrage möglicherweise noch nicht vollständig beantwortet werden können. In diesem Fall bitten wir um eine entsprechende Zwischenstandsmeldung sowie Hinweise auf den weiteren Klärungsweg oder laufende Abstimmungen.

Für Ihre Unterstützung und Kooperation danken wir Ihnen im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Sperling
Fraktionsvorsitzender
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Marktgemeinderat Feucht

Information Belegung Sporthallen

16.10.2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kotzur,

hiermit beantrage ich im Namen von B90/Die Grünen das Thema „Hallenbelegung der kommunalen Turnhallen“ auf die Tagesordnung des Sozial- und Kulturausschusses am 18. November 25 zu setzen.

Hintergrund dieses Antrags sind wiederkehrende Beschwerden verschiedener Sportgruppen – darunter insbesondere Basketball, Handball und Volleyball – hinsichtlich der derzeitigen Praxis der Hallenvergabe. Es wird berichtet, dass Trainingszeiten einzelner Gruppen regelmäßig zugunsten der Fußballabteilungen verschoben oder eingeschränkt werden. Diese Situation führt zunehmend zu Unmut und wirkt sich negativ auf den Trainingsbetrieb der betroffenen Sportarten aus.

In diesem Zusammenhang bitte ich um eine transparente Darstellung der aktuellen Vergabepraxis sowie um Auskunft darüber, nach welchen Kriterien die Gemeindeverwaltung die Hallenbelegungen vornimmt. Eine faire und nachvollziehbare Zuteilung der Hallenzeiten ist aus Sicht vieler Betroffener nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig, um ein gleichberechtigtes Sportangebot in unserer Gemeinde sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Bogner

Verbesserung der Verkehrssicherheit

13.05.2025

Verbesserung der Sicherheit im Verkehr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderats,

Marktgemeinderat und Verwaltung sind im Rückblick auf die letzten Jahre immer wieder mit der Thematik der Verkehrssicherheit im Gemeindegebiets des Markt Feucht befasst und es wurden verschiedene Maßnahmen erfolgreich umgesetzt.

Einige tatsächlich geschehene Unfälle, sowie persönlich beobachtete Beinaheunfälle im Jahr 2024 haben uns veranlasst, die Verkehrsunfallstatistiken der Jahre 2020-2023 (2024 leider noch nicht veröffentlicht) ausführlicher zu analysieren. Wir haben uns dabei auf die Unfälle mit Personenschaden fokussiert, es ergibt sich die folgende Zusammenfassung:

Unfälle mit Personenschaden in Feucht & Moosbach

Im Anhang des Antrags sind in Ortsplänen pro Jahr sowohl Unfallorte, wie auch Unfallschwerpunktstrecken markiert. Über die Gesamtdauer der Betrachtung werden somit die Stellen mit Unfallhäufungen deutlich: Insbesondere sind jeweils Teile der Schwabacher Straße, Altdorfer Straße, Hauptstraße, der Nordtangente (ST2401) und der Staatsstraße zwischen Feucht und Moosbach (ST2239) Straßen mit Unfallhäufungen.

Neue Handlungsmöglichkeiten für den Markt Feucht:

Der Gesetzgeber hat den Kommunen und den Straßenverkehrsbehörden durch im Oktober 2024 in Kraft getretene Änderungen von Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) und die am 29.01.25 als Drucksache 50/25 veröffentliche Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) neue und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Unter anderem in Bereichen, welche wirksame Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Verkehr bieten:

  • Einrichtung von Fußgängerüberwegen
  • Anordnung von Tempo 30 innerorts auf Teilstrecken, insbesondere auch auf Kreis-, Landes-und Bundesstraßen
  • Antragsrecht der Gemeinden (bisher konnten Prüfaufträge erteilt und Anregungen gegebenwerden)
    Daher stelle ich im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den folgenden Antrag: Der Marktgemeinderat möge beschließen, dass:
  • grundsätzlich angestrebt wird, Maßnahmen zu realisieren, die zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit im Gemeindegebiet für alle Verkehrsteilnehmenden führen.
  • die speziellen Belange von besonders schützenswerten Personengruppen wie Kinder, Familien, Menschen im höheren Alter und (chronisch) Erkrankten sollen besondere Berücksichtigung erfahren.
  • ein KiTa- und Schulwegplan“ erstellt wird, anhand dessen die hochfrequentierten Wege dokumentiert sind. Dieser stellt eine entscheidende Grundlage gem. VwV-StVO dar.
  • die Verwaltung beauftragt wird, die im Anhang „Maßnahmenvorschläge“ spezifizierten Einzelmaßnahmen hinsichtlich schnellstmöglicher und insofern möglich auch übergangsweiser provisorischer Realisierung zu prüfen. Dem Marktgemeinderat sollen je vorgeschlagener Maßnahme die zur Realisierung notwendigen Schritte konkret vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Die gemeindeeigenen Prüf-, und Plantätigkeiten wie auch die erforderlichen Antragstätigkeiten gegenüber der Straßenverkehrsbehörde sollten möglichst in 2025 erfolgen. Die zur Realisierung von beschlossenen Maßnahmen notwendigen Finanzmittel sollen in den Haushalt 2026 und sofern notwendig, in die Finanzplanung 2027 eingestellt werden.

Jeder einzelne Unfall wird, unabhängig der objektiven Schwere von Unfallfolgen, von den betroffenen Menschen als individuell schlimm und schicksalhaft empfunden. Aus unserer Sicht sollten wir als Gremium mit Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger des Markt Feucht uns nicht mit vier Getöteten, 26 Schwerverletzten und insgesamt über einhundert im Straßenverkehr verletzten Menschen im Laufe von nur vier Jahren der aktuellen MGR-Amtszeit abfinden, sondern uns einmal mehr geschlossen um eine Verbesserung der Sicherheit im Verkehr in Feucht bemühen. Es gibt nichts abzuwarten oder unversucht zu lassen, wenn es um mehr Sicherheit geht.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Sperling Marktgemeinderat

LKW-Durchfahrtsverbot

13.05.2025

Antrag auf Veranlassung eines Prüfverfahrens der zuständigen Straßenbaubehörde zur Einführung eines Durchfahrverbots für Schwerlastverkehr (LKW über 7,5to. Zul. Ges. Gewicht) in der Hauptstraße vom Kreisverkehr bis zur Kreuzung Hauptstr./Altdorfer Str./Sudetendeutsche Str., sowie in der Friedrich-Ebert-Straß

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Jahren ist der Verkehr von LKW in der Hauptstraße kontinuierlich angestiegen. Besonders im Begegnungsverkehr mit anderen LKW, Bussen oder Ver- und Entsorgungsfahrzeugen kommt es immer wieder zu kritischen Situationen, welche die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in diesem hochfrequentierten Bereich der Ortsmitte – der auch Schulweg ist – gefährden. 

Die Hauptstraße beherbergt nicht nur zahlreiche Geschäfte, sondern auch viel Wohnraum. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Belastung durch den Lärm und die Emissionen des LKW-Durchgangsverkehrs nicht länger zumutbar. Zudem würde ein Fahrverbot die Situation für Radfahrende erheblich verbessern und die Aufenthaltsqualität für alle Menschen in der Straße deutlich erhöhen.

Im Namen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich daher auf Grundlage des §45 StVO, Abs.1 & Abs. 9 und um der Verkehrssicherungspflicht des Markt Feucht ausreichend Rechnung zu tragen, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde

  • ein Prüfverfahren über die Einführung eines Durchfahrverbots für LKW über 7,5to. zul. Gesamtgewicht in der Hauptstraße, Streckenabschnitt zwischen Kreisverkehr an der VR-Bank bis Kreuzung Hauptstraße / Altdorfer Straße / Sudetendeutsche Straße, sowie in der Friedrich-Ebert-Straße anzuregen
  • die mittels der Verkehrszählung im Zeitraum von 23.-29. April 2024 erhobenen Daten als Argumentationsgrundlage gegenüber der Straßenverkehrsbehörde anzuführen
  • dort um Unterstützung für diese Maßnahme zu werben.

Ziel- und Quellverkehr, der Anlieferverkehr sowie der Ver- und Entsorgungsverkehr soll natürlich weiterhin erlaubt bleiben, um die Versorgung der ansässigen Geschäfte, Betriebe und Anwohnenden sicherzustellen.

Um ein Ausweichen der LKW über die Friedrich-Ebert-Straße zu vermeiden, soll auch hier das Durchfahrverbot geprüft werden. Diese Straße bekam nach der Umgestaltung eine engere Fahrbahn, so dass auch hier regelmäßig kritische Situationen im Begegnungsverkehr entstehen. 

Seitdem die nördliche Umgehungsstraße existiert, gibt es für den LKW-Verkehr keinen zwingenden Grund mehr, kommend aus Richtung Altdorf, die Straßenabschnitte der Altdorfer Str. und Hauptstraße zu nutzen. Dem LKW-Verkehr kommend von der B8, steht mit der Route über die B8, A73 und A6, gemessen an der aktuellen Rechtsprechung, eine gleich schnelle (Fahrzeit) und in der Länge des Umweges (4,7km) unbedingt zumutbare Alternativroute zur Verfügung. Des Weiteren sind Autobahnen hinsichtlich der konstruktiven Straßenqualität grundsätzlich besser für die Abwicklung des Schwerlastverkehrs geeignet, als Gemeindestraßen.

Ich bitte Sie, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Andreas Sperling

Überdachung und Beleuchtung Fahrradabstellplätze Bahnhof

25.10.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Im Namen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grüne stelle ich folgenden Antrag:

Die Fahrradabstellflächen am Feuchter Bahnhof, linke Seite der Bahnhofstraße, sollen komplett überdacht und gesteuert über Bewegungsmelder LED beleuchtet werden.

Begründung:

Immer mehr Menschen steigen auf die Bahn um und nutzen zur Fahrt zum Bahnhof das Fahrrad. Um den Umstieg auf die Schiene noch attraktiver zu gestalten, müssen die zum Teil hochwertigen Fahrräder geschützt vor Wind und Wetter abgestellt werden können. 

Betrachtet man Situation am Feuchter Bahnhof, stellt man fest, dass die überdachten Stellplätze zuerst mit Fahrrädern voll geparkt sind. Es ist für Radfahrer*innen angenehmer, vor allem in der schlechten Jahreszeit, zu wissen, dass das Fahrrad sicher und trocken steht.

Zur Finanzierung der Baumaßnahmen sollen Gelder in entsprechender Höhe der Kosten in den Haushalt 2023 eingestellt werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Rita Bogner
Marktgemeinderätin Bündnis 90/Die Grünen

„Mitbringsel willkommen“

25.08.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Laut Umweltbundesamt sind in Deutschland im Jahr 2019 227,55 kg Verpackungsabfall pro Kopf angefallen. Tendenz, vor allem in den Coronajahren, stark steigend. Immer mehr Menschen wollen aus diesem Grund Müll und Plastik vermeiden und umweltbewusster leben. 

Um unnötige Verpackungen einzusparen, ermöglichen regionale Bäckereien, Direktvermarkter, Gaststätten und Metzgereien das Einkaufen mit mitgebrachten Behältnissen.  Viele Bürger*innen nutzen diese Angebote bereits.

Die Stadt Schwabach und der Landkreis Roth haben, um darauf hinzuweisen, dass es in den Geschäften erlaubt ist, Behälter mitzubringen, die Aktion „Mitbringsel willkommen“ ins Leben gerufen. 

Die Kampagne „Mitbringsel willkommen“ will Menschen unterstützen anders zu konsumieren, Plastik zu vermeiden und umweltbewusster zu leben.

Lebensmittelhändler die den entsprechenden Aufkleber in ihrem Schaufenster platzieren, zeigen ihren Kunden, dass in diesem Geschäft mitgebrachte Behältnisse befüllt werden.

Als Fraktionssprecherin von Bündnis90/Die Grünen stelle ich daher folgenden Antrag:

Der Marktgemeinderat oder ein anderes zuständiges Gremium möge sich mit der oben genannten Thematik beschäftigen und folgendes beschließen:

Der Markt Feucht führt ähnliche Aufkleber wie die Stadt Schwabach „Mitbringsel willkommen“ ein.  Mit dem Ziel Umverpackungen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Bogner
Marktgemeinderätin Bündnis 90/Die Grünen

Ausweitung erneuerbarer Energien

22.04.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderats,

auf die denkbar bitterste und schockierendste Art und Weise bekommen wir alle in diesen Tagen die übergroßen energetischen Abhängigkeiten vor Augen geführt. Für die nähere Zukunft unseres Landes entwickelte energetische Zukunftskonzepte sind in kürzester Zeit unmöglich geworden.

Auch wenn der Markt Feucht wie auch die Feuchter Gemeindewerke in dieser Thematik in der Vergangenheit alles andere als untätig waren und seit Jahren bereits wertvolle Schritte unternommen haben, ist unbestreitbar, dass noch viel Entwicklungspotenzial einhergehend mit Handlungsnotwendigkeit vorhanden ist.

Gerade der Bereich der Wärmeversorgung basiert, entsprechend dem Alter des Gebäudebestandes in Feucht, zu einem sehr großen Teil auf fossilen Energieträgern, welche aufgrund der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre (420,97 ppm. CO2 am 19.04.2022) schnellstmöglich durch emissionsfreie Energieträger ersetzt werden müssen. Die Gesetzgebung auf europäischer, nationaler und Landesebene zeigt klar auf, dass Emissionen sinken müssen. In Bayern sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65% im Vergleich zu 1990 sinken, Klimaneutralität (d.h. Emissionen kleiner als natürliche und technische Absorption) soll 2040 erreicht werden. Dazu müssen die Emissionen der CO2 Äquivalente pro Kopf unter 1 to. (7,12to./Kopf in Feucht in 2015) gesenkt werden.

Auch der Blick auf die Kostenentwicklung jeglicher Form von Energie kannte bereits im vergangenen Jahr nur eine Richtung. Alle Kunden wurden von den Feuchter Gemeindewerke in diesen Tagen über steigende Energiekosten informiert. Prof. Brautsch vom IfE äußerte in der Sitzung vom 25.04.22 seine Einschätzung, dass Energie auf absehbare Zeit nicht mehr zu den günstigen Preisniveaus der Vergangenheit zurückkehren wird. Damit ist auch der Markt Feucht als Kunde und Abnehmer von Energie von steigenden Kosten betroffen, welche sich in den kommenden Haushalten entsprechend niederschlagen werden. Daher sollte der Markt Feucht versuchen, einen möglichst großen Teil derbenötigten Energie, bspw. Strom selbst zu Gestehungskosten unter dem Netzbezugspreis zu produzieren.

Hinzu kommt dass, abseits eines erwartbaren Nachfragerückgangs seitens der Kunden, aufgrund weiterer gesetzlicher Regulierung (Reduktion von Eigenkapitalverzinsungen. u.ä.), das Geschäftsfeld Gasversorgung für die Feuchter Gemeindewerke als Energieversorgungsunternehmen in den nächsten Jahren an Ertragskraft verliert. Auch dem Haushalt der Marktgemeinde ist es damit zuträglich, wenn neue und zukunftsträchtige Geschäftsfelder auf Basis erneuerbarer Energien durch die FGW erschlossen werden können. Das Geschäftsfeld der Breitbandversorgung, wie auch das im Zuge des Bauprojekts am Försterweg mit dem Investor vereinbarte Energielieferkonzept stehen als Belege für die Realisierbarkeit und Erfolgsträchtigkeit solcher Strategien.

Damit der Markt Feucht in absehbarer Zeit geeignete Informationen vorliegen hat, um weitere Entscheidungen für mehr lokal gewonnene erneuerbare Energie auf den Weg bringen zu können, stelle ich im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den folgenden Antrag:

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dass:

  • der Markt Feucht im Jahr 2022 in geeigneter Weise ermittelt, wie die Gewinnung von erneuerbaren und in ihrer energetischen Nutzung emissionsfreien, regenerativen Energien, beispielsweise in Form von elektrischer Energie und Wärmeenergie, lokal, d.h. auf Gemeindegebiet maßgeblich ausgeweitet werden können.
  • welche Maßnahmen dafür nötig sind.
  • wie eine sinnvolle Reihenfolge aussehen könnte, um mit zeitnah realisierbaren Maßnahmenmöglichst große Energiemengen gewinnen und nutzen zu können.
  • diese Ermittlungen in enger Kooperation mit den Feuchter Gemeindewerken, wie auch mitbereits bewährten Partnern, wie bspw. dem IfE Amberg oder anderen erfolgen sollen.
  • bereits in der Vergangenheit ermittelte und noch nicht erschlossene Potentiale mit Blick aufdie aktuell stark veränderten Rahmenbedingungen neu bewertet werden.
  • Ermittelt wird, welche Potenziale durch zu vereinbarende Kooperationen erschließbar würden, beispielsweise durch Pacht, bzw. Bereitstellung von Flächen oder Infrastruktur, undverschiedenes mehr.
  • allen ermittelten Potenzialen sollen überschlägig die erreichbaren Energiemengenzugeschrieben werden, sofern möglich auch eine Abschätzung zur voraussichtlichen Amortisationsdauer der notwendigen Investitionen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister und sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns den bereits seit vielen Jahren erfolgreich beschrittenen Weg hin zu mehr umwelt- und klimafreundlicher Energienutzung in Feucht auch weiterhin gehen. Lassen Sie uns heute die nächsten notwendigen Maßnahmen auf dem Weg bringen, damit der Markt Feucht auch künftig vorbildliche und verantwortungsbewusste Ressourcennutzung zu gemeinschaftlichem Wohl und Nutzen betreiben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Sperling Marktgemeinderat

Ablehnung Bau eines ICE-Werks

19.04.2022

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CSU und Bündnis 90, Die Grünen zum Bau eines ICE-Werks

Ein ICE Werk soll nach Nürnberg kommen. Groß war der Jubel bei allen beteiligten Politikern als es geschafft wurde, eine Zusage für das Werk von der Deutschen Bahn zu erhalten. Zum wiederholten Male hatte man jedoch die Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion nicht einbezogen, sodass sich ziemlich schnell massiver Widerstand gegen den Wunschstandort der Bahn bei Fischbach formierte. Der Druck brachte ein Umdenken der Nürnberger Politik. Das ICE Werk sollte weiterhin nach Nürnberg aber die Bürger Nürnbergs sollen keine Einschränkungen ertragen müssen. Damit nicht auf Arbeitsplatzzugewinne verzichtet werden muss, schob die Nürnberger Politik das ICE Werk kurzerhand den Nachbargemeinden zu. Die Deutsche Bahn ging daraufhin mit neun Standorten in ein Prüfverfahren und stellte, auch nach Einflussnahme der Landespolitik fest, dass nur noch drei Standorte für das Werk in Frage kommen. Dies sind die Standorte Muna, Muna Süd und Harrlach. 

Eine weitere Prüfung anderer Standorte fand nun nicht mehr statt, sodass man sich mit diesen drei Standorten mittlerweile im Raumordnungsverfahren (ROV) befindet. 

Es zeigte sich allerdings auch bei diesen drei Standorten recht schnell, dass diese nicht für das ICE Werk geeignet sind. Zum einen wäre es ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Bannwald, zum anderen sind viele Teile des Waldes im Besitz der Bayerischen Staatsforsten, der nach mündlicher und schriftlicher Zusage des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder nicht für das Werk verkauft werde. Durch exakt diese Argumentation und politische Einflussnahme wurde die damals favorisierte Fläche im Bereich Altenfurt/Fischbach als ungeeignet bewertet. Abschließend ist festzustellen, dass man die Zusage der Bahn für das ICE Werk in Nürnberg nicht brechen möchte, allerdings sollen den Preis dafür andere zahlen: die Feuchter und Harrlacher Bürgerinnen und Bürger.

Der Bund Naturschutz brachte einen bislang ungeprüften Standort in das Gespräch. Es handelt sich um das Gebiet am Nürnberger Hafen. Zu betonen ist die Aussage der Bahn, die das ICE Werk am Nürnberger Hafen für realisierbar hält. Dieser Standort ist bislang keiner größeren Prüfung unterzogen worden und befindet sich auch nicht im Raumordnungsverfahren. 

Da das Raumordnungsverfahren nun beginnt, sehen die Marktgemeinderatsfraktionen der CSU und der Bündnis 90/ Die Grünen dringenden Handlungsbedarf und stellen deshalb gemeinsam folgenden Antrag:

Der Markt Feucht in Person des Ersten Bürgermeisters möge noch im Mai erneut alle Belange und gesammelten Argumente gegen die Ansiedlung des ICE-Werk im Bannwald an den Bayerischen Ministerpräsidenten, sowie die zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene übermitteln. Insbesondere soll zu folgenden Inhalten Stellung bezogen werden:

  • Prüfung des Standortes am Hafen in Nürnberg, analog zum Prüfverfahren aller neun ehemaliger Standorte, hinsichtlich dessen gesamter Geeignetheit, vor allem in Bezug auf Lärmschutz und modularer Bauweise des ICE Werkes
  • Die Einsetzung einer Taskforce und eines Ansprechpartners im Wirtschaftsministerium, der sich um die Belange der beteiligten Unternehmen im Hafen kümmert und diese bei der Suche nach möglichen Alternativstandorten in bereits bestehenden Gewerbegebieten sucht (Dies wird bereits bei der Trassensuche durch Tennet praktiziert).
  • Die vollständige Koordinierung durch das Wirtschaftsministerium, inklusive Bereitstellung eines Ansprechpartners für betroffene Unternehmen.
  • Übermittlung der Prüfergebnisse an den Markt Feucht

Des weiteren soll der Erste Bürgermeister nochmals beim Bundeswirtschaftsministerium, Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium zum aktuellen Bearbeitungsstand der bisherigen Korrespondenz nachfragen und gleichzeitig auch hier auf den potenziell neuen Standort hingewiesen werden.

Für die CSU Feucht / Für Bündnis90/ Die Grünen

Harald Danzl / Andreas Sperling

Stellungnahme Landesentwicklungsprogramm

Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) werden anhand von Zielen und Grundsätzen Leitplanken für die Entwicklung definiert, Interessen unterschiedlicher Bereiche – welche auch bei uns in Feucht in den letzten beiden Jahren permanent Thema waren, werden koordiniert, wie etwa Erholung, Naturschutz und Verkehr.

Es ist daher das wichtigste Instrument zur Steuerung der räumlichen Ordnung und Entwicklung auf Landesebene und die Grundlage, auf der dann die wiederum Regionalpläne erstellt, bzw. weiterentwickelt werden. Aus diesem Grund ist es zwar richtig, dass wir als Markt Feucht vom LEP nicht konkret und unmittelbar betroffen sind, wie es in der Vorlage formuliert ist, da das LEP aber die weiterzuentwickelnden Regionalplanungen beeinflusst, von welchen wir sehr wohl betroffen sind, ist eine mittelbare Wirksamkeit durchaus gegeben.

Wie wir es ja ganz konkret in der Debatte um den Standort des ICE-Werkes erleben, dienen räumliche Festlegungen dazu, allen benötigten Infrastrukturen genug Raum zu geben und einen Ausgleich verschiedener oft gegensätzlicher Interessen zu finden. 

Der vorliegende Entwurf des LEP bietet unserer Meinung da jedoch leider kaum Lösungsansätze. Grundsätzlich wird der vorliegende Entwurf zwar mehr Grundsätze im LEP schaffen, die sich teils auch sinnvoll lesen, aber da kaum mit klar definierten und messbaren Zielen gearbeitet wird, bleibt es doch meistens wachsweich und unkonkret. Nur Ziele sind verbindlich – die Grundsätze stehen am Ende einfach alle gleichrangig gegeneinander.

Wir als Grüne Fraktion sind der Meinung, dass es in unserem Interesse als Markt Feucht ist, ein Landesentwicklungsprogramm in Kraft zu sehen, welches den ökologischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit gerecht wird. Daher schlagen wir konkret vor, im Zuge des aktuell laufenden Beteiligungsprogramms folgende fünf Anregungen in Form einer Stellungnahme beim Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einzureichen:

Erstens: Insgesamt erscheinen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sinnvoll, unklar bleibt aber leider, welche planmäßige Wirkung damit verbunden sein soll. Während Vorrang und Vorbehaltsgebiete für die Anpassung an den Klimawandel in den Regionalplänen festzulegen sind, müssten solche Gebiete für den Klimaschutz laut aktuellem Entwurf nicht unbedingt festgelegt werden.

Der Reichswald um Feucht könnte eine solche Fläche für den Klimaschutz sein, daher fordern wir eine verbindlich vorgeschriebene Festsetzung für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Klimaschutz im LEP.

Zweitens: Der Entwurf enthält zudem kein verbindliches Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Die Innenentwicklung soll richtigerweise durch den Entwurf priorisiert werden, indem Ausnahmen nur dann zulässig sind, wenn nachweislich keine Innenentwicklungspotentiale zur Verfügung stehen. Laut der Begründung jedoch stehen diese Potenziale dann nachweislich nicht zur Verfügung, wenn die Gemeinde, Zitat „Strategien für deren Aktivierung entwickelt und umgesetzt hat, diese Bemühungen jedoch erfolglos blieben.“ Das bleibt zu unspezifisch, daher ist zu befürchten, dass damit zwar formal eine Hürde geschaffen wurde, deren Wirkung in der Praxis jedoch stark von der individuellen Interessenlage abhängen wird, letztlich weiter jeder Flächenverbrauch realisierbar ist. Angesichts der bisherigen, viel zu zögerlichen Aktivitäten den Flächenverbrauch einzudämmen, überzeugt das nicht.

Daher fordern wir, den maximalen Flächenverbrauch auf 5 Hektar pro Tag festzulegen und klar spezifizierte Kriterien für Ausnahmen zu definieren.

Drittens: Im Kapitel „Mobilität und Verkehr“ spielt das für eine klima- und umweltfreundliche Zukunft so wichtige Prinzip der Verkehrsvermeidung keine Rolle. Stattdessen liest man von „neuen Formen der Mobilität“, die Begründung hört sich allerdings nach Flugtaxis, als nach einer tatsächlich nachhaltigen Mobilität für alle an. Der Vorrang der Schiene vor der Straße oder der Vorrang des ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr werden im Entwurf auch nach Jahrzehnten der Debatte und nicht abnehmender CO2-Emissionen im Sektor Mobilität immer noch nicht adressiert, auch ein klares Bekenntnis zum Güterverkehr auf der Schiene fehlt.

Wir fordern, eine ambitionierte Zunahme der auf der Schiene transportierten Güter in Form konkreter Mengen festzuschreiben. Darüber hinaus ein eigenes Kapitel für den ÖPNV und in diesem seine deutlich messbar priorisierte Weiterentwicklung.

Viertens: Kapitel Energie – wie schockierend und bitter bekommen wir unsere übergroße Abhängigkeit von fossilen, im speziellen russischen, Energieträgern tagtäglich vor Augen geführt?! Es fehlen verlässliche Flächenkontingente für die Wind- und Sonnenenergie. Die Regelungen im LEP fördern die dringend benötigte Beschleunigung der Energiewende deswegen nicht in erforderlichem Maße. 

Wir fordern daher das mindestes zwei Prozent der Landesfläche für die Energiegewinnung aus Windkraft durch die Regionalen Planungsverbände festzulegen sind. 

Fünftens: Im Kapitel 5, Wirtschaft werden in der Abfallwirtschaft neue Deponien gefordert. In Zeiten der Knappheit natürlicher Baustoffe wie Sand (siehe Diskussion in Altdorf) und auch Holz, in Zeiten der Erkenntnis über den problematischen CO2-Footprint von Beton findet sich das Wort Recycling im gesamten LEP nicht.

Wir fordern, klar spezifizierte Ziele und Quoten des Recyclings für Stoffe festzuschreiben, die sonst nur unter Verursachung von Schäden an Natur und Umwelt gewonnen werden können.

Das Unterkapitel zu Bodenschätzen wurde gar nicht erst überarbeitet. Das Versiegen der Aischquelle bei Bad Windsheim bspw. stand in Zusammenhang mit dem rücksichtslosen Abbau von Gips. 

Wir fordern die Einführung von Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung, wie es viele andere Bundesländer erfolgreich praktizieren, um den Abbau von Rohstoffen wie bspw. Sand und Kies besser zu lenken. Bei Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung ist die innerhalb eines bestimmten Gebietes mit Vorrang ausgestattete Nutzung oder Funktion außerhalb dieses Gebiets auszuschließen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da die Äußerungen beim Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bis spätestens 01. April (kein Scherz) einzureichen sind, bitten wir Sie, unserem Vorschlag zur Einbringung dieser Stellungnahmen in das Beteiligungsverfahren heute zuzustimmen.

Ausweisung eines Naturschutzgebietes/Naturwaldes am Jägersee

14.07.2021

Antrag zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes/Naturwaldes westlich von Feucht

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderats,

im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stelle ich folgenden Antrag:

Es wird beschlossen, für sensible und in besonderem Maße schützenswerte Gebiete westlich von Feucht, die Ausweisung eines oder mehrerer NATURSCHUTZGEBIETE im Sinne des §23 BNatSchG, bei der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Mittelfranken vorzuschlagen.
Dazu sollen durch die Verwaltung die zur Berücksichtigung relevanten Artennachweise inklusive der jeweils notwendigen Flächenabgrenzungen zusammengefasst und unter Verweis auf die jeweilige Schutzbedürftigkeiten und die anwendbaren Gesetzesgrundlagen an die Höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 51 Naturschutz übersandt werden.

Dies ist aus folgenden Gründen erforderlich:

Die Flora und Fauna stehen seit Jahrzehnten unter massivem Druck, besonders im intensiv mit Infrastruktur bebauten und genutzten Naturraum um Feucht. Statistisch sterben täglich 150 Arten aus. Das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten schreitet laut NABU etwa 1.000 mal schneller voran, als die Entstehung neuer Arten, es handelt sich um das sechstgrößte Artensterben in der Geschichte der Erde.

In den zurückliegenden Wochen und Monaten wurden wir von verschiedenen Seiten auf jeweils dokumentierte Vorkommen und Sichtungen geschützter, streng geschützter und gefährdeter Arten in den Flächen westlich Feuchts Feststellungen aufmerksam gemacht.

Auf diese Arten treffen die folgenden Schutzstati zu:

  • –  Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV)
  • –  Europaweit geschützt gemäß Verordnung (EU) 2019/2117 [EG], Anhang B
  • –  Geschützt gemäß BNatSchG
  • –  Besonders geschützt gemäß BNatSchG
  • –  Streng geschützt gemäß BNatSchG
  • –  Gefährdete Art gem. „Rote Liste BRD“Es treffen daher Zugriffsverbote gem. §44 Abs. 1 BNatSchG zu, welche sind beispielsweise: Tötungsverbot, Störungsverbot und Schädigungsverbot. Fortpflanzungsgebiete dürfen nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Auch bereits eine Entwertung von Quartieren (bspw. künstliches Licht verhindert die Nutzung einer Baumhöhle) entspricht rechtlich einer Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten.Der Sozialwissenschaftler Thomas Meyer schreibt in seinem 2003 erschienenen Buch „Begriff und Gegenstand der Politik“:Im Sinne des Gemeinwohls unserer und auch dem aller künftigen Gesellschaften sollten wir es also als unsere gemeinsame politische Aufgabe begreifen, den Prüf- und Bearbeitungsprozess mit dem Ziel einer Entscheidung für den Schutz der betreffenden Flora und Fauna, im Sinne dieses Antrages in die Wege zu leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Sperling Marktgemeinderat

Fahrradverkehrskonzept

03.02.2021

Antrag zur Ausarbeitung eines umfassenden Fahrradverkehrskonzeptes für den Markt Feucht

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderats,

bezugnehmend auf den Antrag des Marktgemeinderates Lothar Trapp im Namen der SPD-Fraktion, stelle ich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

Es wird die Ausarbeitung eines Fahrradverkehrskonzeptes für den gesamten Markt Feucht beschlossen. Einzelmaßnahmen wie die beantragte Einrichtung der Fahrradstraßen können vorab realisiert werden, sobald feststeht, dass sie mit dem künftigen Gesamtkonzept im Einklang stehen.

Das Ziel soll wie folgt erreicht werden:

Zur Ausarbeitung dieses Gesamtkonzeptes soll aus den Reihen des Marktgemeinderates und Fachleuten unseres Bauamts ein entsprechender Arbeitskreis eingerichtet werden, zu welchem zu gegebener Zeit und Bedarf entsprechende externe Fachplaner hinzugezogen werden können.

Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden:

  • Das Verkehrskonzept des Büros Lademacher von 2014. Das Fahrradverkehrskonzept wird dessen Ergebnisse hinsichtlich des Radverkehrs entsprechend weiterentwickeln.
  • Das im Juli 2019 verabschiedete Radverkehrskonzept des Landkreises Nürnberger Land, welches bereits konkrete Maßnahmen für Feucht ausweist.
  • Die Entwicklungsziele des ISEK-Prozesses (u.a. Zukunftskonferenz).
  • Seite | 2
  • Die spezifischen Ergebnisse für den Markt Feucht, resultierend aus dem „Fahrradklima Test“ des ADFC aus dem Jahr 2020 (Veröffentlichung im Frühjahr 2021).

Das Fahrradverkehrskonzept soll sich zum einen an relevanten Fahrradrouten aus den Wohnquartieren hin in die Ortsmitte, zu den Haltestellen des ÖPNV, den KiTa`s und Schulen, den Sportstätten, Freizeiteinrichtungen etc. orientieren. Auch die Frage von erforderlichen Abstellflächen mit Sicherungsmöglichkeiten soll berücksichtigt werden.

Das Fahrradverkehrskonzept soll Einzelmaßnahmen ausweisen, die gemäß einer abzustimmenden Priorisierung umgesetzt werden und entsprechend in die mittelfristigen Finanzplanungen künftiger Haushalte einfließen. Geeignete Einzelmaßnahmen sollen nach entsprechendem Beschluss im Marktgemeinderat auch bereits vor endgültiger Verabschiedung des Gesamtkonzeptes beschlossen werden können.

Es soll die Möglichkeit zu vielfältiger Beteiligung von interessierten und fachkompetenten Bürger:innen geschaffen werden, beispielsweise durch öffentliche „Orts-Befahrungen“ ab dem Frühjahr. Zur Vorbereitung und Begleitung kann ein eigener Arbeitskreis aus den Reihen des Marktgemeinderates gebildet werden.

Zur Finanzierung wird die Verwaltung beauftragt, die Verfügbarkeit von entsprechenden Förderprogrammen des Landes und des Bundes zu prüfen. Speziell auf das am 25.01.2021 durch das Bundesverkehrsministerium gestartete und mit Rekordmitteln von knapp 1,5 Milliarden Euro ausgestattete Programm „Stadt und Land“ wird verwiesen.

Begründung:

Der Wandel der klimatischen und gesellschaftlichen Verhältnisse und der damit einhergehende Wertewandel der Gesellschaft hin zu einem bewussteren Umgang mit Ressourcen und einem neuen Gesundheitsbewusstsein wirken sich bereits nachhaltig auf das Mobilitätsverhalten aus, das Fahrrad ist die konsequente Antwort auf diese Fragestellungen. Gerade auf kurzen, innerörtlichen Strecken kann es das schnellste, kostengünstigste und umweltfreundlichste Verkehrsmittel sein. Der Markt Feucht soll daher Maßnahmen realisieren, welche den ambitionierten Zuwachs des Anteils des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehrsgeschehen als Ziel haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Sperling
Marktgemeinderat Bündnis 90/Die Grünen

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Verbesserung der Zimmerausstattungen an Grund- und Mittelschule und zur Risikosenkung bei der Schülerbeförderung

02.02.2021

Anträge für zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Zimmerausstattungen an Grund- und Mittelschule und zur Risikosenkung bei der Schülerbeförderung

Hiermit stelle ich als Marktgemeinderätin im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Anträge:

1.) Zusätzliche Mittel für Zimmerausstattungen an Grund- und Mittelschule

Im Haushaltsplan 2021 werden im Vermögenshaushalt für allgemeine Corona Maßnahmen unter „1.2101/9351 Grundschule Zimmerausstattung“ und unter „2130.9351 Mittelschule Zimmerausstattung“ zusätzlich je 50.000 € eingestellt.

Begründung:

Der Gesundheitsschutz der Schüler*innen sollte in Zeiten von Corona höchste Priorität haben. Da von den sich immer stärker ausbreitenden Mutationen des Corona-Virus auch für Kinder ein größeres Infektionsrisiko auszugehen scheint und auch nicht absehbar ist, wann Lehrkräfte und Kinder die Schutzimpfungen erhalten werden, ist es erforderlich, die Klassenräume und Lehrerzimmer der Grund- und Hauptschulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion auszustatten. Die Beschaffung der Geräte soll schnellstmöglich erfolgen.  

Die Entsprechenden Fördermittel des Landes (gem. FILS-R Nr.2 Abs. c)) sollen, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich beantragt werden. Da dem Markt Feucht als Sachaufwandsträger der Schulen die Höhe der Fördermittel noch nicht bekannt ist, erachten wir es notwendig die oben genannten Haushaltspositionen aufzustocken und eine gegenseitige Deckung zu ermöglichen. 

2.) Mit Wiederbeginn des Unterrichts die Schulbusse nur zu 50 % auslasten

Mit dem Wiederbeginn des Präsenzunterrichtes wird der Schulkindertransport mit Bussen derart organisiert, dass die Sitzplätze zu maximal 50% ausgelastet werden. Sollte die Fahrzeugkapazität des beauftragten Unternehmens dazu nicht ausreichen, sollen zusätzliche Fahrten zeitversetzt stattfinden oder sogenannte Verstärkerbusse eingesetzt werden. 

Sofern der Markt Feucht zu diesem Zweck keine Förderung aus Landesmitteln mehr beantragen kann, wird auf der Haushaltsstelle 0.2901.6390 ein ausreichend bemessener Ansatz geschaffen.

Begründung:

Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sollen zu max. 50% mit Fahrgästen besetzt werden, um die Belastung der Atemluft durch eventuell virenbelastete Aerosole so niedrig wie möglich zu halten. Die Gesundheit der Schulkinder muss die entscheidende Maxime in der Organisation des Transportes sein, alle Risiken müssen maximal reduziert werden, dafür steht der Markt Feucht in der Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen,

Rita Bogner
Marktgemeinderätin Bündnis 90/Die Grünen

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Stromtrasse Juraleitung P53

12.10.2020

Antrag zur Positionierung der Marktgemeinde gegen die Stromtrasse Juraleitung P53

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kotzur,

hiermit stelle ich als Marktgemeinderätin im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag:

Neue Stromtrasse „Juraleitung P53“

Im Namen der Fraktion von B90/Die Grünen beantrage ich, dass die Marktgemeinde sich eindeutig

gegen jegliche Variante der Juraleitung P53 ausspricht.

Begründung:

Zu Beginn des Raumordnungsverfahrens, das die Regierung der Oberpfalz leitet, kann der Markt Feucht als „Träger öffentlicher Belange“ eine Stellungnahme abgeben.

Die grundsätzliche Notwendigkeit der Juraleitung ist nicht nachgewiesen, der Bau dieser Leitung wäre das Aus für die dezentrale Energieversorgung.

Durch den Bau der Stromtrasse P53 wird im Reichswald eine Fläche von ca. 135 ha gerodet, gerade in Zeiten der Klimakrise ist dies nicht hinnehmbar.

Benachbarte Kommunen haben sich bereits klar gegen die geplante Stromtrasse ausgesprochen, z. B. Büchenbach, Schwabach, Altdorf.

Der Markt Feucht sollte sich diesem Beispiel anschließen und diesen Antrag zur nächsten Marktgemeinderatssitzung am 21.10.20 als zusätzlichen Tagesordnungspunkt einfügen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rita Bogner,
im Namen der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen

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Klimarisiko- und Anpassungskonzept

14.05.2020

Antrag zur Erarbeitung eines Klimarisiko- und Anpassungskonzeptes

Begründung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

die messbaren und dauerhaften klimatischen Veränderungen schreiten fort und wirken sich immer deutlicher aus. Unter anderem in Abschmelzen von Poleis, Dürreperioden und Verlust von fruchtbaren Böden in der Landwirtschaft.

Konkret in unserer Marktgemeinde beispielsweise durch den Anstieg der Durchschnittstemperatur im langjährigen Vergleich, das Absterben der Nadelbäume in den Wäldern verursacht durch Dürre und trockenheitsbegünstigte Borkenkäferpopulationen, den bereits im April diesen Jahres durch die Feuerwehr gelöschten Waldbrand, dem bereits das gesamte Jahr 2020 deutlich unter dem Mittelwert liegendem Grundwasserpegel, dem Verlust der Artenvielfalt im Ökosystem und vielen weiteren Effekten. 

Es wird immer klarer, dass diese Entwicklungen große Risikopotentiale sowohl für Flora und Fauna, aber auch für den Menschen mit sich bringen. Die Marktgemeinde Feucht muss sich daher mit diesen Risiken auseinandersetzen, um entsprechende Maßnahmen in den Zielkategorien „Klimaschutz“ und „Anpassung an Effekte klimatischer Veränderungen“ einleiten zu können. 

Das Klimaschutzprogramm Bayern 2050 definiert den Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“. Die Förderrichtlinien decken das im vorliegenden Papier von unserer Fraktion beantragte Vorhaben ab.

Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013, geändert am 01.03.2018, gilt der Markt Feucht als Gemeinde im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH). Daraus ergibt sich die Möglichkeit Zuwendungen in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Landesmitteln gewährt zu bekommen.

Antrag:

Um den beschriebenen Effekten künftig wirksam und angemessen begegnen zu können, beantrage ich im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: 

Der Markt Feucht veranlasst, 

– die Erarbeitung eines Klimarisiko- und Anpassungskonzeptes unter Inanspruchnahme externer Sachverständiger mit Berücksichtigung der Teilbereiche: o Analyse und Bewertung der Ausgangssituation, Verwundbarkeitsanalyse, Anpassungskapazität
   – Aufzeigen möglicher Vorhaben zu Anpassung und Entwicklung
   – Erhebung der bestehenden Maßnahmen
   – Ausarbeitung neuer Maßnahmen 

– die Prüfung der Förderrichtlinien und Zuwendungsvoraussetzungen, um die Finanzierung des beantragten Klimarisiko- und Anpassungskonzeptes sicherzustellen.

Die entstehende Expertise wird als eine Art Fundament den Marktgemeinderat in die Lage versetzen, in der vor uns liegenden Legislaturperiode konkrete, für unsere Marktgemeinde notwendige, angepasste und angemessene Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen einzuleiten. 

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Sperling
Marktgemeinderat Bündnis 90/Die Grünen

Anlage zum Antrag: Zusammenfassung der Förderung >> (..) Die Erstellung eines solchen Konzeptes durch entsprechende Sachverständige liegt bei etwa 10000-20000 €, d. h. unter Annahme einer 90%igen Förderung verbliebe für den Markt Feucht ein zu tragender Kostenanteil von voraussichtlich 1000-2000 €.

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Information Fahrradboxen Deutsche Bahn

17.05.2020

Hallo Jörg,

anbei schicke ich dir im Namen der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen

einen Flyer der Bahn mit Information über ein Förderprogramm für Fahrradboxen.

Vielleicht ist das in Zeiten klammer Kassen ein Weg sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Bahnhof zu schaffen.

Im Namen meiner Fraktion möchte ich dich bitten mit der Bahn in Kontakt zu treten um abzuklären ob Feucht in dieses Förderprogramm aufgenommen werden kann.

Viele Grüße

Rita Bogner