Antrag auf Veranlassung eines Prüfverfahrens der zuständigen Straßenbaubehörde zur Einführung eines Durchfahrverbots für Schwerlastverkehr (LKW über 7,5to. Zul. Ges. Gewicht) in der Hauptstraße vom Kreisverkehr bis zur Kreuzung Hauptstr./Altdorfer Str./Sudetendeutsche Str., sowie in der Friedrich-Ebert-Straße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Jahren ist der Verkehr von LKW in der Hauptstraße kontinuierlich angestiegen. Besonders im Begegnungsverkehr mit anderen LKW, Bussen oder Ver- und Entsorgungsfahrzeugen kommt es immer wieder zu kritischen Situationen, welche die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in diesem hochfrequentierten Bereich der Ortsmitte – der auch Schulweg ist – gefährden.
Die Hauptstraße beherbergt nicht nur zahlreiche Geschäfte, sondern auch viel Wohnraum. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Belastung durch den Lärm und die Emissionen des LKW-Durchgangsverkehrs nicht länger zumutbar. Zudem würde ein Fahrverbot die Situation für Radfahrende erheblich verbessern und die Aufenthaltsqualität für alle Menschen in der Straße deutlich erhöhen.
Im Namen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich daher auf Grundlage des §45 StVO, Abs.1 & Abs. 9 und um der Verkehrssicherungspflicht des Markt Feucht ausreichend Rechnung zu tragen, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
- ein Prüfverfahren über die Einführung eines Durchfahrverbots für LKW über 7,5to. zul. Gesamtgewicht in der Hauptstraße, Streckenabschnitt zwischen Kreisverkehr an der VR-Bank bis Kreuzung Hauptstraße / Altdorfer Straße / Sudetendeutsche Straße, sowie in der Friedrich-Ebert-Straße anzuregen
- die mittels der Verkehrszählung im Zeitraum von 23.-29. April 2024 erhobenen Daten als Argumentationsgrundlage gegenüber der Straßenverkehrsbehörde anzuführen
- dort um Unterstützung für diese Maßnahme zu werben.
Ziel- und Quellverkehr, der Anlieferverkehr sowie der Ver- und Entsorgungsverkehr soll natürlich weiterhin erlaubt bleiben, um die Versorgung der ansässigen Geschäfte, Betriebe und Anwohnenden sicherzustellen.
Um ein Ausweichen der LKW über die Friedrich-Ebert-Straße zu vermeiden, soll auch hier das Durchfahrverbot geprüft werden. Diese Straße bekam nach der Umgestaltung eine engere Fahrbahn, so dass auch hier regelmäßig kritische Situationen im Begegnungsverkehr entstehen.
Seitdem die nördliche Umgehungsstraße existiert, gibt es für den LKW-Verkehr keinen zwingenden Grund mehr, kommend aus Richtung Altdorf, die Straßenabschnitte der Altdorfer Str. und Hauptstraße zu nutzen. Dem LKW-Verkehr kommend von der B8, steht mit der Route über die B8, A73 und A6, gemessen an der aktuellen Rechtsprechung, eine gleich schnelle (Fahrzeit) und in der Länge des Umweges (4,7km) unbedingt zumutbare Alternativroute zur Verfügung. Des Weiteren sind Autobahnen hinsichtlich der konstruktiven Straßenqualität grundsätzlich besser für die Abwicklung des Schwerlastverkehrs geeignet, als Gemeindestraßen.
Ich bitte Sie, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.