Maßnahmenvorschläge zum Antrag „Verbesserung der Sicherheit im Verkehr“ Themenfeld 1: Einrichtung von Fußgängerüberwegen
Erläuterung: Die neue StVO erleichtert die Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Sie sind nicht mehr an die besondere örtliche Gefahrenlage gekoppelt. Auch der Fußgängerverkehr ist „fließender Verkehr“ nach §45 Abs. 1 StVO. In der neuen VwV-StVO (2025) ist ausdrücklich formuliert: „Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Leichtigkeit des Verkehrs vor. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und der Menschen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen.“
Die Gesetzesbegründung sagt dazu: „Die Beschränkung der Anordnungsvoraussetzungen auf die „einfache“ Gefahr für Fußgängerüberwege im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO erweitert den straßenverkehrsbehördlichen Handlungsspielraum, sodass mit dem Zeichen 293 (Anm. Fußgängerüberweg „Zebrastreifen“) bereits vor einer Risikoverdichtung zu besonderen Gefahrenlagen sichere Querungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Ältere und Kinder geschaffen werden können. Mit einer erleichterten Anordnung von Fußgängerüberwegen erhalten Straßenverkehrsbehörden zusätzliche Möglichkeiten für präventive und proaktive Maßnahmen insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit vulnerabler Verkehrsteilnehmer. Zeigen sich Stellen mit erhöhtem Querungsbedarf, kann von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden entschieden werden, ob und welche weiteren baulichen und / oder verkehrsrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind.“
Wenn Zebrastreifen mit den neuen Zielen der StVO und der „Bereitstellung angemessener Flächen für den Fußverkehr“ begründet werden, entfällt die Bedingung „zwingend erforderlich“. Fußgängerüberwege verbinden Gehwege. Man sollte sie als Ergänzung betrachten, die die Funktion der Gehwege („Flächen für den Fußverkehr“) unterstützt und die Verkehrssicherheit stärkt. Mit dieser Begründung kann die Anlage von Fußgängerüberwegen deutlich leichter durchgesetzt werden.
Welche Schulwege als „hochfrequentiert“ einzustufen sind, definiert die VwV-StVO aus 2025 wie folgt:
„Hochfrequentiert ist insbesondere ein Schulweg, der im Rahmen einer Schulwegplanung durch die zuständige Schule,Straßenverkehrsbehörde und ggf. Polizei und Straßenbaubehörde oder im Rahmen einer modellhaften Betrachtung als wichtiger Schulweg eingestuft wurde.“
Es ist jedenfalls nicht nur der unmittelbare Bereich der Schule gemeint – er war schon vor der Änderung enthalten.
Bei der Gelegenheit ist ein verbreitetes Missverständnis auszuräumen: In Tempo 30-Zonen sind Zebrastreifen zulässig, nur Fußgängerampeln sind ausgeschlossen. Die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen 2001“ (R-FGÜ), auf die in der VwV zu § 26 StVO verwiesen wird, erklären Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen nur für „in der Regel entbehrlich“. Das ist kein Verbot von Zebrastreifen.
Vorschlag zur Zieldefinition „Verbesserung der Sicherheit im Verkehr“ – Themenfeld 1:
„Im Markt Feucht stehen ausreichend Flächen für den Fußverkehr zur Verfügung und weisen insbesondere auf den von Kindern und Familien (beispielsweise zu den KiTa`s, den Schulen und zu Spielplätzen) genutzten, hochfrequentierten Wege durchgängig eine hohe Verkehrssicherheit auf.“
Mittel zur Zielerreichung:
„Fußgängerüberwege stellen ausgewiesene, sichere Flächen für den Fußverkehr dar und leisten Unfallprävention. Sie ermöglichen allen Fußgängern eine risikogeminderte und in Folge wahrscheinlich unfallfreie Querung der großen und vielbefahrenen innerörtlichen Straßen.“
Feststellung der Handlungsbedarfe:
1. Hochfrequentierter Fußweg zur KiTa „Jakobs Turm“
Kommend aus Chormantelweg und an diesen anschließenden Wohnquartieren gibt es keine naheliegende sichere Möglichkeit, die Altdorfer Straße zu überqueren.
Quelle: Bayernatlas https://atlas.bayern.de Fällige Umwege heute:
- rd. 440m Weg über die Querungshilfe Schäferweg -> nicht realistisch
- rd. 460m über den Kreisverkehr am EDEKA -> nicht realistischKonsequenz: Kinder und Eltern überqueren die Altdorfer Straße ungesichert. Maßnahmenvorschlag:
- Aufnahme in den zu schaffenden „KiTa- und Schulwegeplan“
- Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs in etwa im rot markierten, oder einem gleichermaßengeeigneten Bereich.Zielerfüllung dieser Maßnahme:✓ Der KiTa- und Schulwegplan dokumentiert die hochfrequentierten Wege und schafft eine Basis für die Antragsstellung bei der Straßenverkehrsbehörde✓ Risikominimierung und erhöhte Sicherheit beim Überqueren der Straße, Unfallprävention
2. Hochfrequentierter Schulweg am Tannensteig
Am Schulweg kommend aus dem Tannensteig und diesem anschließenden Wohnquartieren und weiter in Richtung Kapellenplatz, Rosengasse gibt es im Bereich der Kreuzung Altdorfer Str., Kappellenplatz und Tannensteig keine naheliegende sichere Möglichkeit, die Altdorfer Straße zu überqueren.
Quelle: Bayernatlas https://atlas.bayern.de
- Umwege heute 288m über den Übergang am Kreisverkehr EDEKA -> nicht realistisch
- Umweg heute 180m über die Ampel am Marktplatz -> nicht realistisch Konsequenz: Kinder und Eltern überqueren die Altdorfer Straße ungesichert.Maßnahmenvorschlag:
- Aufnahme in den zu schaffenden „KiTa- und Schulwegeplan“
- Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs in etwa im markierten oder einem gleichermaßen geeignetenBereich.Zielerfüllung dieser Maßnahme:✓ Der KiTa- und Schulwegplan dokumentiert die hochfrequentierten Wege und schafft eine Basis für die Antragsstellung bei der Straßenverkehrsbehörde✓ Risikominimierung und erhöhte Sicherheit beim Überqueren der Straße, Unfallprävention
3. Hochfrequentierter Fußweg am Spielplatz Schwabacher Straße:
Weg aus der Brückkanalstraße und an diese anschließenden Wohnquartieren kommend weiter in Richtung: – Schulen (über Talstraße, Frühlingstraße)
– Spielplatz Schwabacher Straße und Ärztehaus und Querungen aufgrund Toilettenbenutzung (Spielplatz zur Bäckerei „Der Beck“)
Es gibt keine naheliegende sichere Möglichkeit, die Schwabacher Straße zu überqueren:
Quelle: Bayernatlas https://atlas.bayern.de
• Umweg über Fußgängerampel Kreuzung Schwabacher Straße/Friedrich-Ebert-Str. 270m (zum Spielplatz)
-> nicht realistisch Maßnahmenvorschlag:
1. 2.
Aufnahme in den zu schaffenden „KiTa- und Schulwegeplan“
Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs in etwa im markierten oder einem gleichermaßen geeigneten Bereich.
Zielerfüllung dieser Maßnahme:
✓ Der KiTa- und Schulwegplan dokumentiert die hochfrequentierten Wege und schafft eine Basis für die Antragsstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
✓ Risikominimierung und erhöhte Sicherheit beim Überqueren der Straße, Unfallprävention
4. Hochfrequentierter Schulweg und Einkaufsweg:
Schulweg entlang des Bahndammes und Kapellenplatz kommend weiter in Richtung Palmstraße, Eichenhain; sowie Einkaufswege zum Discounter „Norma“.
Es gibt keine naheliegende sichere Möglichkeit, die Nürnberger Straße (incl. Berufs- und Schwerlastverkehr!) zu überqueren:
Quelle: Bayernatlas https://atlas.bayern.de
• Umweg für Schulkinder über Kreisverkehr Hauptstr./Bahnhofstr./Friedrich-Ebert-Str./Nürnberger Str. rd. 100m (im Vergleich zu Palmstraße) längerer Weg. Fahrbahnüberquerungen: mit Burkhardstraße, Nürnberger Straße, Bahnhofstraße und Jahnstraße sind vier statt zwei Fahrbahnüberquerungen (höheres Risiko) notwendig.
Maßnahmenvorschlag:
- Aufnahme in den zu schaffenden „KiTa- und Schulwegeplan“
- Priorisierung der Realisierung des 1. Bauabschnittes Umbau Nürnberger Straße, Beginn der Maßnahme 2026bzw. wenn möglich (z.B. vorbereitende Tätigkeiten) auch vorher.Zielerfüllung dieser Maßnahme:✓ Der KiTa- und Schulwegplan dokumentiert die hochfrequentierten Wege und schafft eine Basis für die Antragsstellung bei der Straßenverkehrsbehörde✓ Risikominimierung und erhöhte Sicherheit beim Überqueren der Straße, Unfallprävention
5. Hochfrequentierte Querung der Hauptstraße:
Die Parkbuchten längs der Hauptstraße kommend vom Kreisverkehr an der VR Bank in Fahrtrichtung Marktplatz sind im Bereich der Ortsmitte zwischen Kreuzung Fischbacher Straße, Hauptstraße, Obere Kellerstraße und Ampelkreuzung Altdorfer Straße, Hauptstraße und Marktplatz durch Bushaltestelle, Grundstückseinfahrten und Bebauung sehr eingeschränkt. Es stehen 5 Stellplätze auf 250m zur Verfügung. In der entgegengesetzten Fahrtrichtung sind es auf gleicher Strecke 12 Stellplätze. Daher parken Bürgerinnen und Bürger regelmäßig auf den verfügbaren Stellplätzen auf Höhe „Fairer Jakob“ und „Knirpse & Co.“ und wechseln vor dort aus auf die andere Straßenseite um in Läden, den Imbiss, die Apotheke, den Biomarkt „Ebl“ usw. einzukaufen.
Es existiert eine regelrechte Lücke im Vergleich zum Abstand der existenten Fußgängerüberwege, Ampel und Querungshilfen im Bereich der Ortsmitte, es gibt an beschriebener Stelle keine naheliegende sichere Möglichkeit, die Hauptstraße zu überqueren:
Quelle: Bayernatlas https://atlas.bayern.de
- Umweg Querungshilfe Kreisverkehr VR Bank: 270m -> nicht realistisch
- Umweg Fußgängerüberweg Hauptstr. Metzgerei Wejda: 200m -> nicht realistischMaßnahmenvorschlag: Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs in etwa im markierten oder einem gleichermaßen geeigneten Bereich.Zielerfüllung dieser Maßnahme:
✓ Risikominimierung und erhöhte Sicherheit beim Überqueren der Straße, Unfallprävention
6. Hochfrequentierte Querung der Hauptstraße:
Die Parkbuchten längs der Hauptstraße zwischen der Ampelkreuzung Altdorfer Straße, Hauptstraße, Marktplatz und Abzweig Regensburger Straße befinden sich fast ausschließlich auf einer Straßenseite. Es existiert auch hier eine regelrechte Lücke im Vergleich zum Abstand der existenten Fußgängerüberwege, Ampel und Querungshilfen im Bereich der Ortsmitte. Bürgerinnen und Bürger, die hier parken, um die Fachgeschäfte und Dienstleister auf der anderen Straßenseite aufzusuchen, haben keine naheliegende sichere Möglichkeit, die Hauptstraße zu überqueren.
Quelle: Bayernatlas https://atlas.bayern.de
- Umweg Ampelkreuzung Marktplatz: 150m -> nicht realistisch
- Umweg Fußgängerüberweg Höhe Alter Friedhof: 390m -> nicht realistisch Maßnahmenvorschlag: Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs in etwa im markierten oder einemgleichermaßen geeigneten Bereich.
Zielerfüllung dieser Maßnahme:
✓ Risikominimierung und erhöhte Sicherheit beim Überqueren der Straße, Unfallprävention
Maßnahmenvorschläge zum Antrag „Verbesserung der Sicherheit im Verkehr“ Themenfeld 2: Anordnung von „Tempo 30“ auf Teilstrecken und Lückenschluss zwischen den Teilstrecken
Erläuterung:
Anordnung von Tempo 30 (die neuen Regelungen im Ausnahmenkatalog des § 45 Abs. 9 StVO sind unterstrichen):
„auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern“.
Für die neu in den § 45 Abs. 9 StVO aufgenommenen Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Spielplätze sind keine Auslegungsprobleme zu erwarten, wenn sie als Begründung für Tempo 30 dienen sollen.
Welche Schulwege als „hochfrequentiert“ einzustufen sind, definiert die VwV-StVO aus 2025 wie folgt: „Hochfrequentiert ist insbesondere ein Schulweg, der im Rahmen einer Schulwegplanung durch die zuständige Schule, Straßenverkehrsbehörde und ggf. Polizei und Straßenbaubehörde oder im Rahmen einer modellhaften Betrachtung als wichtiger Schulweg eingestuft wurde.“
Es ist jedenfalls nicht nur der unmittelbare Bereich der Schule gemeint – er war schon vor der Änderung enthalten.
§ 45 Abs. 9 lässt nun zu, „kurze Streckenabschnitte (bis zu 500 Meter) zwischen zwei Tempo 30-Strecken“ zu einer Strecke mit Tempo 30 zu verbinden. Der Lückenschluss war bisher nur in der VwV zu Zeichen 274 StVO geregelt und auf 300 m begrenzt.
Maßgeblich ist nach dem Gesetzestext der Abstand zwischen den Tempo 30-Strecken, nicht zwischen den geschützten Einrichtungen. Die Entfernung zwischen ihnen kann – wenn man jeweils die Hälfte von 300 m als „unmittelbaren Bereich“ anwendet – bis zu 800 m betragen.
Vorschlag zur Zielstellung „Mehr Sicherheit im Verkehr – Themenfeld 2“ :
„Im Markt Feucht emittiert der Straßenverkehr möglichst wenig Lärm (vgl. Zielsetzung des. „Flüsterasphalt“), Abgase und Feinstaubpartikel. Die höchstens zulässigen Geschwindigkeiten in Bereichen mit erhöhtem Fußgänger- aufkommen sorgen für kurze Anhaltewege der Fahrzeuge.
So werden Anwohnende und im speziellen die besonders schützenswerten Personengruppen wie Kinder, Senioren, Kranke (z.B. Atemwegserkrankungen) u.ä. geschützt, der Verkehr läuft möglichst menschen- und umweltfreundlich.“
Mittel zur Zielerreichung:
„Tempo 30 in den Bereichen von Fußgängerüberwegen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen, Spielplätzen sowie den hauptsächlichen Geschäftsstraßen, bei denen mit erhöhten Ein- und Ausparkvorgängen, sowie Fußverkehr zu rechnen ist. Möglichst wenig Wechsel zwischen einzelnen Straßenabschnitten, in welchen Tempo 30, bzw. Tempo 50 als höchstens zulässige Geschwindigkeit gilt, um vermehrte Beschleunigungs- bzw. Bremsvorgänge (und damit verbundene Feinstaub-, Abgas- und Lärmemissionen zu vermeiden.“
Feststellung der Handlungsbedarfe:
1. Anordnung von Tempo 30 im Bereich des Fußgängerüberweg an der ESSO Tankstelle Schwabacher Str./Röthenbacher Str. und des Gottfried-Seiler-Seniorenzentrum auf eine Gesamtlänge von 250m (vgl. Länge Tempo 30-Zone Altdorfer Str. KiTa Jakobs Turm)
Quelle: Bayernatlas https://atlas.bayern.de Zielerfüllung dieser Maßnahme:
✓ Kurze Anhaltewege und somit mehr Sicherheit am existenten Fußgängerüberweg (ortseinwärts rechte Seite schlecht einsehbar)
✓ Emissionsschutz (Feinstaub, Abgase, Lärm) für die Bewohnenden des Gottfried-Seiler-Seniorenzentrums und der Schwabacher Straße sowie Gundekarstraße.
2. Anordnung von Tempo 30 im Bereich des neu einzurichtenden Fußgängerüberweg auf Höhe des Spielplatz Schwabacher Straße und der Filliale „Der Beck“ auf eine Gesamtlänge von 250m (vgl. Länge Tempo 30-Zone Altdorfer Str. KiTa Jakobs Turm)
Quelle: Bayernatlas https://atlas.bayern.de Zielerfüllung dieser Maßnahme:
✓ Kurze Anhaltewege und somit mehr Sicherheit am neu einzurichtenden Fußgängerüberweg und im Kreuzungsbereich Schwabacher Straße/Brückkanalstraße
✓ Emissionsschutz (Feinstaub, Abgase, Lärm) für die Anwohner der Schwabacher Straße, für Besucher des Spielplatzes und der „Der Beck“-Cafè Terrasse
3. Anordnung von Tempo 30 im Bereich des exitenten Fußgängerüberweg auf Höhe des Alten Friedhof und dem Restaurant „Panda House“ auf eine Gesamtlänge von 250m (vgl. Länge Tempo 30-Zone Altdorfer Str. KiTa Jakobs Turm)
Quelle: Bayernatlas https://atlas.bayern.de Zielerfüllung dieser Maßnahme:
✓ kurze Anhaltewege und somit mehr Sicherheit am bestehenden Fußgängerüberweg
✓ kurze Anhaltewege und somit mehr Sicherheit im Kreuzungsbereich Schwabacher Straße/Lohweg
✓ Emissionsschutz (Feinstaub, Abgase, Lärm) für die Anwohner der Schwabacher Straße und für Besucher
des Eiscafès und der „Panda House“Terrasse
4. Anordnung von Tempo 30 im Bereich des exitenten Fußgängerüberweg auf der Regensburger Straße kurz vor der Kreuzung Buchenstraße und Bogenstraße auf eine Gesamtlänge von 250m (vgl. Länge Tempo 30-Zone Altdorfer Str. KiTa Jakobs Turm)
Quelle: Bayernatlas https://atlas.bayern.de Zielerfüllung dieser Maßnahme:
✓ kurze Anhaltewege und somit mehr Sicherheit am bestehenden Fußgängerüberweg
✓ kurze Anhaltewege und somit mehr Sicherheit im Kreuzungsbereich Buchen-/Bogenstraße ✓ Emissionsschutz (Feinstaub, Abgase, Lärm) für die Anwohner der Regensburger Straße
5. Anordnung von Tempo 30 im Bereich des neu zu schaffenden Fußgängerüberweg auf der Altdorfer Straße auf Höhe Tankstelle auf einer Gesamtlänge von 250m (vgl. Länge Tempo 30-Zone Altdorfer Str. KiTa Jakobs Turm)
Zielerfüllung dieser Maßnahme:
✓ kurze Anhaltewege und somit mehr Sicherheit am neu zu schaffenden Fußgängerüberweg
✓ kurze Anhaltewege und somit mehr Sicherheit im Kreuzungsbereich Tannensteig/Kapellenplatz ✓ Emissionsschutz (Feinstaub, Abgase, Lärm) für die Anwohner der Altdorfer Straße
6. Lückenschluss: Anordnung von „Tempo 30“ auch auf den Abschnitten der Schwabacher-, Altdorfer- und Regensburger Straße, welche zwischen den Zonen, auf denen aufgrund der o.g. Maßnahmen ebenfalls „Tempo 30“ angeordnet werden soll, liegen.
Zielerfüllung dieser Maßnahme:
✓ Vermeidung vermehrter Beschleunigungs- und Bremsvorgänge und daraus resultierender, erhöhter Emissionen aufgrund abwechselnder höchstens zulässiger Geschwindigkeit
✓ Emissionsschutz (Feinstaub, Abgase, Lärm) für die Anwohner der betreffenden Straßenabschnitte .—-.
Info:
Entwurf KiTa- und Schulwegplan im Bayern Atlas: https://v.bayern.de/pykmY